{"id":689,"date":"2021-05-18T10:22:27","date_gmt":"2021-05-18T08:22:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/\/?p=689"},"modified":"2021-10-11T18:10:48","modified_gmt":"2021-10-11T16:10:48","slug":"zur-frage-der-zuordnung-der-zwischenlagerung-von-container-zum-eisenbahntransport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/aktuell\/eisenbahnfrachtrecht\/zur-frage-der-zuordnung-der-zwischenlagerung-von-container-zum-eisenbahntransport\/","title":{"rendered":"Zur Frage der Zuordnung der Zwischenlagerung von Container zum Eisenbahntransport"},"content":{"rendered":"<p>Gegenst\u00e4ndlich ist ein multi-modaler Transport von \u00d6sterreich in die USA. Der Transport sollte zun\u00e4chst per LKW zu einem Containerterminal erfolgen, anschlie\u00dfend per Eisenbahn zum Hafen Bremerhaven, von dort auf dem Seeweg in die USA nach Charleston und zuletzt wieder per LKW zum Empf\u00e4nger nach Michigan. Es war die Geltung der A\u00d6Sp vereinbart.<\/p>\n<p>Nach der Anlieferung der Container per LKW am Containerterminal wurden diese in einem Depot gelagert, bevor sie auf den Zug aufgeladen werden sollten. Aufgrund eines Fehlers des Kranfr\u00fchers am Containerterminal st\u00fcrzte ein anderer angehobener Container auf einen der zu transportierenden Container herab, wodurch die darin befindliche Ware schwer besch\u00e4digt wurde. Fraglich war nunmehr, ob der Schaden dem Stra\u00dfenfrachtrecht (CMR), dem Eisenbahnfrachtrecht (CIM) oder den Speditionsvorschriften (A\u00d6Sp) zuzuordnen war.<\/p>\n<p>Der OGH sprach in seiner Entscheidung <u>7 Ob 45\/20y vom 27.05.2020<\/u> aus wie folgt: <em>\u201eAls Zwischenergenis folgt daher, dass die Zwischenlagerung samt Umlagerung auf dem Containerterminal [\u2026] keinen gesonderten Abschnitt bildet und die fragliche Haftung der Erstbeklagten nach frachtrechtlichen Grunds\u00e4tzen zu beurteilen ist [\u2026]. Die Zwischenlagerung der Container im Terminal der Zweitbeklagten diente ausschlie\u00dflich der Vorbereitung des Bahntransportes und ist daher diesem Transportabschnitt zuzuordnen [\u2026].\u201c<br \/>\nSoweit die Bestimmungen der CIM eine Haftung vorsehen, verdr\u00e4ngen sie in diesem Umfang die vereinbarten A\u00d6Sp\u2026\u201c<\/em><\/p>\n<p>Die Entscheidung des OGH setzt damit die bisherige Rechtssprechung fort, wonach ein mit dem Transport zusammenh\u00e4ngender Umschlag oder eine Zwischenlagerung in den Anwendungsbereich des Frachtrechts f\u00e4llt, da ein Umschlag oder eine Zwischenlagerung von vorneherein in den Bef\u00f6rderungszweck eingebettet ist (OGH 30.11.2006, 3 Ob 132\/06t).<\/p>\n<p>Auch im Bereich des Seefrachtsrechts besteht bereits Rechtssprechung, wonach der Umschlag im Hafen keine eigenst\u00e4ndige Teilstrecke bildet, sondern der Seestrecke zugerechnet wird. Bei einem multi-modalen Transport unter Einschluss einer Seestrecke endet diese, wenn insoweit keine besonderen Umst\u00e4nde gegeben sind, nicht schon mit dem L\u00f6schen der Ladung, sondern erst mit der Verladung des Gutes auf das Transportmittel, mit dem es aus dem Hafen entfernt werden soll (OLG Hamburg 24.03.2016, 6 O 67\/10mwM). Das Aus- und Umladen am Hafen ist f\u00fcr den Transport zur See gerade zu typisch (OGH 20.04.2018, 7 Ob 116\/17k zum Seefrachtrecht des UGB).<\/p>\n<p>Wolfgang Motter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegenst\u00e4ndlich ist ein multi-modaler Transport von \u00d6sterreich in die USA. Der Transport sollte zun\u00e4chst per LKW zu einem Containerterminal erfolgen, anschlie\u00dfend per Eisenbahn zum Hafen Bremerhaven, von dort auf dem Seeweg in die USA nach Charleston und zuletzt wieder per LKW zum Empf\u00e4nger nach Michigan. Es war die Geltung der A\u00d6Sp vereinbart. Nach der Anlieferung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[7],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/689"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=689"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/689\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1100,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/689\/revisions\/1100"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=689"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=689"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}