{"id":1296,"date":"2026-03-03T12:24:27","date_gmt":"2026-03-03T11:24:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/?p=1296"},"modified":"2026-03-03T12:24:27","modified_gmt":"2026-03-03T11:24:27","slug":"phantomfrachtfuehrer-identitaetsdiebstahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/aktuell\/phantomfrachtfuehrer-identitaetsdiebstahl\/","title":{"rendered":"Phantomfrachtf\u00fchrer &#8211; Identit\u00e4tsdiebstahl"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das Landesgericht Korneuburg hatte \u00fcber einen Schadenersatzanspruch eines Weingro\u00dfh\u00e4ndlers gegen ein Transportunternehmen aufgrund entwendeter Transportg\u00fcter durch einen Phantomfrachtf\u00fchrer zu entscheiden.<\/p>\n<h3 id=\"sachverhalt\" style=\"text-align: justify;\"><strong>Sachverhalt<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die klagende Partei beauftragte die beklagte Partei mit dem Transport von Champagner im Wert von EUR 121.987,84 von Frankreich nach \u00d6sterreich. Die beklagte Partei vergab den Auftrag an einen Subfrachtf\u00fchrer (der dem Verfahren als Nebenintervenient beigetreten ist) weiter, welcher seinerseits den Transport \u00fcber eine Frachtplattform an einen <strong>vermeintlich bestehenden<\/strong> <strong>Frachtf\u00fchrer<\/strong> vergab.\u00a0 Konkret meldete sich auf dieses Inserat ein Interessent, der unter Bekanntgabe seines (vermeintlichen) Namens angab, Disponent der (durchaus bekannten) Transportfirma zu sein. Zumal die Nebenintervenientin in der Vergangenheit <span style=\"text-decoration: underline;\">bereits mehrere Transporte mit dieser\u00a0 international agierenden Firma abgewickelt hatte und ihr auch der Mitarbeiter bekannt<\/span> war, zog sie diese f\u00fcr die Abwicklung in Betracht. Zumal die letzte Zusammenarbeit schon l\u00e4nger zur\u00fcck lag, forderte die Nebenintervenientin vom (vermeintlichen) Subfrachtf\u00fchrer dennoch Dokumente und Unterlagen an, konkret die <span style=\"text-decoration: underline;\">UID Nummer<\/span>, die <span style=\"text-decoration: underline;\">EU-Lizenz<\/span> und die <span style=\"text-decoration: underline;\">CMR- Versicherungsbest\u00e4tigun<\/span>g. \u00a0Die Nebenintervenientin verglich diese Daten mit den in ihrem Speditionssystem hinterlegten Daten und auch mit den <span style=\"text-decoration: underline;\">Daten auf der Frachtenb\u00f6rse<\/span> und konnte dabei keine Abweichungen oder Auff\u00e4lligkeiten finden. Vor Auftragsvergabe wurden die Daten <span style=\"text-decoration: underline;\">zus\u00e4tzlich von einem Kreditversicherer gepr\u00fcft,<\/span> dieser f\u00fchrte einen Datenabgleich durch und pr\u00fcfte die <span style=\"text-decoration: underline;\">Bonit\u00e4t<\/span>, auch diese Pr\u00fcfung wies keine Auff\u00e4lligkeiten auf. <strong>Der vermeintliche Subfrachtf\u00fchrer stellte sich allerdings als Phantomfrachtf\u00fchrerin heraus, der die gesamte Ladung entwendete<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie konnte dies passieren? Die Dokumente waren doch alle echt und das beauftragte Transportunternehmen in der Branche bekannt&#8230;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die angeforderten Dokumente wurden der Nebenintervenientin <span style=\"text-decoration: underline;\">per E-Mail \u00fcbermittelt<\/span>. Bei der E-Mailadresse d\u00fcrfte es sich aber um eine gef\u00e4lschte E-Mailadresse gehandelt haben (die von der Nebenintervenientin im Verfahren offenbar bewusst nicht offengelegt wurde). Das real existierende Unternehmen wurde von Betr\u00fcgern schlichtweg imitiert.<\/p>\n<p>Seitens der Nebenintervenientin und der Beklagten sah man sich keiner Schuld bewusst, lag doch ein gefinkelter Identit\u00e4tsbetrug vor. Oder?<\/p>\n<h3><strong>Rechtliche Beurteilung<\/strong><\/h3>\n<p>Das LG Korneuburg gab der klagenden Partei Recht und verurteilte die Beklagte zum vollen Schadenersatz nach Art 29 CMR. Aus dem <strong>Urteil des LG Korneuburg vom 30.1.2026, 2 Cg 23\/25w:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#34;Der vom Frachtf\u00fchrer \u00fcber eine Frachtenb\u00f6rse beauftragte (Sub-)Frachtf\u00fchrer, dem die ordnungsgem\u00e4\u00dfe sowie technisch einwandfreie Durchf\u00fchrung des Transports und somit die Obhutspflicht \u00fcbertragen wird, handelt im Rahmen dieses Aufgabenbereiches \u201ein Aus\u00fcbung seiner Verrichtungen\u201c iSd Art 3 CMR. D<strong>er Frachtf\u00fchrer haftet daher f\u00fcr den von ihm beauftragten (Sub-)Frachtf\u00fchrer auch dann, wenn dieser durch vors\u00e4tzlich und organisiert kriminelles Verhalten, die ihm zur Auftragsdurchf\u00fchrung einger\u00e4umte Verf\u00fcgungsmacht missbraucht und die Ladung verbringt<\/strong> (OGH 7 Ob 91\/16g). Die Nebenintervenientin haftet ihrerseits somit f\u00fcr die Handlungen der Phantomfrachtf\u00fchrerin, sofern sie die Vertragserf\u00fcllung, somit den Transport des Frachtguts betreffen. Zumal zwischen der beklagten Partei, der Nebenintervenientin und der Phantomfrachtf\u00fchrerin eine Vertragskette besteht, haftet die beklagte Partei sowohl f\u00fcr die Handlungen der Nebenintervenientin als auch der Phantomfrachtf\u00fchrerin.&#34;<\/em><\/p>\n[&#8230;]\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#34;Der Umstand, dass weder die beklagte Partei noch die Nebenintervenientin den Wert der Lieferung kannten, vermag daran nichts zu \u00e4ndern. Grunds\u00e4tzlich wurde bei der gegenst\u00e4ndlichen Lieferung nur der Abholort, nicht aber der Wert der Ware angegeben. Zumal der Frachtauftrag daher nicht mit dem Beisatz, dass es sich um besonders wertvolle Ware handelt, an den Phantomfrachtf\u00fchrer gegeben wurde, ist der Warenwert zumindest bei der Beurteilung der Diebstahlgeneigtheit des Frachtguts nicht zu ber\u00fccksichtigen.&#34;<\/em><\/p>\n[&#8230;]\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#34;<strong>Eine Schadensteilung nach Art 17 Abs 5 CMR ist bei Vorsatz des Frachtf\u00fchrers ausgeschlossen<\/strong> (RS0073893; 7 Ob 126\/09v; Csoklich in Jarbornegg\/Artmann, UGB<sup>3<\/sup>, Art 29 CMR, Rz 11). Zumal sich die beklagte Partei den Vorsatz der Phantomfrachtf\u00fchrerin zurechnen lassen muss, ist ihr damit die M\u00f6glichkeit genommen, sich auf eine allf\u00e4lliges Mitverschulden gem Art 17 Abs 5 zu berufen.&#34;<\/em><\/p>\n<h3><strong>Auswirkungen und Gegenma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n<p>Der bisherigen Rechtsprechung in \u00d6sterreich ist im Wesentlichen gemein, dass ein Frachtf\u00fchrer, egal wie sorgf\u00e4ltig dieser seinen Subfrachtf\u00fchrer ausgew\u00e4hlt hat, sich dennoch stetes dessen Vorsatz wie seinen eigenen Vorsatz zurechnen lassen muss und hierf\u00fcr nach Art 29 CMR unbeschr\u00e4nkt in voller H\u00f6he haftet.<\/p>\n<p>Trotz dieser vollen Haftung des Frachtf\u00fchrers gegen\u00fcber dem Kunden kann es aber vorkommen, dass der eigene CMR-Verkehrshaftungsversicherer gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer leistungsfrei ist, dh der Frachtf\u00fchrer auf dem Schaden letztlich sitzen bleibt und die Versicherung nicht deckt. Dies kann insb. dann der Fall sein, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Frachtf\u00fchrers grobes Organisationsverschulden\u00a0 nach \u00a7 6 Abs 1 VersVG bei der Auswahl und \u00dcberpr\u00fcfung des Subfrachtf\u00fchrers bzw bei der diesbez\u00fcglichen Schulung und Kontrolle seiner Disponenten vorzuwerfen ist.<\/p>\n<p>Zur Vermeidung von Schadensf\u00e4llen bzw zur Vermeidung der Leistungsfreiheit des Verkehrshaftungsversicherers ist daher bei der Auswahl und \u00dcberpr\u00fcfung von Subfrachtf\u00fchrern besondere Sorgfalt anzuwenden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#34;Zur Gefahrenabwehr bei Beauftragung eines Subfrachtf\u00fchrers \u00fcber Frachtenb\u00f6rsen gibt es eine Vielzahl von Ver\u00f6ffentlichungen. Vom Frachtf\u00fchrer kann verlangt werden, dass er einerseits die Gefahren, andererseits die Checklisten mit Verhaltensvorschl\u00e4gen grunds\u00e4tzlich kennt und in seinem Unternehmen in geeigneter Art und Weise Anweisungen erteilt und deren Einhaltung \u00fcberwacht. Verlangt werden kann vom Frachtf\u00fchrer eine <span style=\"text-decoration: underline;\">Pr\u00fcfung des Unternehmers, die umso sorgf\u00e4ltiger sein muss, je h\u00f6her die erkannte Diebstahlsgefahr<\/span> ist. Hinzu kommen Pr\u00fcfkriterien, anhand derer das Personal mit Aussicht auf Erfolg ermessen kann, ob ein Frachtf\u00fchrer tats\u00e4chlich ein solcher ist oder ein Betr\u00fcger. Deswegen ist nicht nur zu verlangen, dass wesentliche Unterlagen zur Verifizierung des Frachtf\u00fchrers vorgelegt werden, sondern dass diese hinterfragt werden, weshalb der Frachtf\u00fchrer Weisungen zum Umgang mit eingeholten Dokumenten erteilen und deren Einhaltung \u00fcberwachen muss. Insbesondere sind vom Fr\u00e4chter vor Vergabe des Transportauftrags ein <strong>aktueller Gewerbeberechtigungsnachweis<\/strong>, ein <strong>aktueller Firmenbuchauszug<\/strong>, eine <strong>aktuelle europ\u00e4ische Transportlizenz, aktueller Versicherungsnachweis, eine Telefonnummer (Kontrollanruf per Festnetz), eine Faxnummer (Kontrolle), eine<\/strong> E<strong>-Mail-Adresse (Vorsicht bei der Verwendung von Gratis-E-Mail-Adressen)<\/strong>, <strong>IBAN und BIC sowie die UID-Numme<\/strong>r anzufordern und zu pr\u00fcfen [&#8230;] <span style=\"text-decoration: underline;\">Mitarbeiter, die Pr\u00fcfungen vornehmen sollen, m\u00fcssen wissen, wie sie pr\u00fcfen sollen und wie sie F\u00e4lschungen erkennen. Allgemein zug\u00e4ngliche Pr\u00fcfm\u00f6glichkeiten, zB zur Validit\u00e4t einer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, m\u00fcssen bekannt sein und auch genutzt werden<\/span>&#34;<\/em> (vgl LG Korneuburg 30.1.2026, 2 Cg 23\/25w).<\/p>\n<p>Mittlerweile zieht auch die Technik zur Abwehr von Phantomfrachtf\u00fchrern nach und bestehen nunmehr Tools wie <a href=\"https:\/\/www.cargocheck.ai\/\">https:\/\/www.cargocheck.ai\/\u00a0<\/a>um Phantomfrachtf\u00fchrer vorab besser zu erkennen.<\/p>\n<p>Wolfgang Motter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesgericht Korneuburg hatte \u00fcber einen Schadenersatzanspruch eines Weingro\u00dfh\u00e4ndlers gegen ein Transportunternehmen aufgrund entwendeter Transportg\u00fcter durch einen Phantomfrachtf\u00fchrer zu entscheiden. Sachverhalt Die klagende Partei beauftragte die beklagte Partei mit dem Transport von Champagner im Wert von EUR 121.987,84 von Frankreich nach \u00d6sterreich. Die beklagte Partei vergab den Auftrag an einen Subfrachtf\u00fchrer (der dem Verfahren als [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1,6],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1296"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1300,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1296\/revisions\/1300"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1296"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zehetbauer-motter.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1296"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}